D&O-Urteil des LAG Köln: Risiken für Manager

23. Oktober 2026 – Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 31. Juli 2026 (Az. 8 SLa 603/25) sorgt in der D&O-Fachwelt für Diskussionen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung dazu führen kann, die arbeitsrechtliche Haftungsprivilegierung eines Mitarbeiters entfallen zu lassen. Im konkreten Fall wurde ein leitender Angestellter nach einem CEO-Fraud-Fall zum vollständigen Schadensersatz verurteilt.

Kritik der Experten

Viele Fachleute halten das Urteil für problematisch. Nach ihrer Ansicht widerspricht es dem haftpflichtrechtlichen Trennungsprinzip: Zunächst ist die Haftung zu prüfen, erst danach die Frage des Versicherungsschutzes. Zudem sei unklar, ob der D&O-Versicherer überhaupt leisten muss, da Deckungsfragen regelmäßig erst nach Abschluss des Haftungsverfahrens geprüft werden. Auch die Gleichstellung einer freiwilligen D&O-Versicherung mit einer Pflichtversicherung wird als rechtlich nicht überzeugend angesehen.

Der D&O-Experte Michael Hendricks, der als enger Berater der LBU Financial Lines tätig ist, weist darauf hin, dass moderne D&O-Programme häufig Elemente einer Eigenschadenversicherung enthalten. Diese Klauseln sollen gerade dann Schutz bieten, wenn arbeits- oder dienstvertragliche Haftungsbeschränkungen die persönliche Haftung einschränken. Das Gericht habe diese Realität nicht berücksichtigt.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Eigenschadenklauseln: Enthält der Vertrag eine echte Company-Reimbursement-Lösung? Besteht Deckung auch ohne festgestellte persönliche Haftung? Welche Voraussetzungen und Sublimits gelten?
  • Mitversicherte Angestellte: Sind Personen eingeschlossen, für die Haftungsprivilegierungen gelten sollten, und welche Deckungslücken bestehen?
  • Verhältnis von Haftung und Deckung: Versicherungsschutz ersetzt keine saubere Haftungsregelung. Dienst- und Arbeitsverträge sollten auf das D&O-Konzept abgestimmt werden.
  • Regulierung: Bei CEO-Fraud-Fällen sind spätere Diskussionen über Vorsatz, Wissentlichkeit oder andere Ausschlüsse möglich. Eine hoheVersicherungssumme garantiert keine Leistung.

Risiken für Betroffene und Markt

Leitende Angestellte und andere versicherte Personen, wie z.B. Prokuristen, die keine Organpersonen sind, tragen ein erhöhtes persönliches Haftungsrisiko und müssen unter Umständen Prozess- und Haftungskosten vorfinanzieren. Für den Versicherungsmarkt sind mehr Deckungsstreitigkeiten und eine veränderte Lastverteilung bei Schadensfällen denkbar.

Ausblick

Das Urteil könnte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Die endgültige Klärung wird nun vom Bundesarbeitsgericht erwartet.

Fazit

Die Entscheidung zeigt: Entscheidend ist nicht nur der Umfang einer D&O-Police, sondern auch, wie Haftung und Versicherungsschutz zusammenwirken. Wer als Unternehmen oder als Organ- bzw. Führungskraft betroffen ist, sollte Verträge und Dienstvereinbarungen rechtzeitig überprüfen lassen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Persönliche D&O-Versicherung im Aufwind“.

Gerne besprechen wir mit Ihnen, was das Urteil für Ihre individuelle Haftungssituation und Ihre D&O-Verträge bedeutet.