Stromausfall: Wer zahlt den Schaden?
16. Juni 2026 – Der großflächige Stromausfall in Reutlingen am 08.06.2026 hat bei vielen Unternehmen die Frage aufgeworfen, ob dadurch entstandene Ertragsausfälle und Mehrkosten versichert sind. Dabei kommt es entscheidend auf die Ausgestaltung der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung an.
Im Rahmen optimierter Bedingungswerke sind Rückwirkungsschäden einschließlich Schäden bei Energieversorgern mitversichert. Somit besteht grundsätzlich, im Rahmen der für die Klauseln vereinbarten Limite und Selbstbehalte, Versicherungsschutz für den infolge eines Brandes im Umspannwerk entstandenen Ertragsausfall eines versicherten Unternehmens.
Inzwischen ist jedoch immer häufiger davon die Rede, dass Ursache des Brandes eine extremistisch motivierte Brandstiftung gewesen sei. Konkrete Aussagen dazu, oder gar Bekennerschreiben, gibt es aktuell noch nicht. Sollte sich der Verdacht jedoch erhärten, kann der in allen marktüblichen Industriebedingungen enthaltene Terrorausschluss greifen. Versicherungsschutz würde in diesem Fall dann ausschließlich im Rahmen einer explizit abgeschlossenen Terrordeckung (überlicherweise über einen separten Vertrag) bestehen.
Es gilt jedoch: Nicht jede vorsätzliche Brandstiftung oder jeder extremistisch motivierte Anschlag erfüllt automatisch die Voraussetzungen eines Terrorakts im Sinne der Versicherungsbedingungen. Die weiteren Ermittlungen, und insbesondere die anschließende Einstufung bleiben daher abzuwarten.
Für betroffene Unternehmen ist daher wichtig, mögliche Schäden frühzeitig zu melden und die Entwicklung der Ermittlungen aufmerksam zu verfolgen.
Die zunehmende Zahl von Angriffen auf kritische Infrastrukturen, Energieversorgungseinrichtungen und Logistiknetze führt dazu, dass Terrorrisiken für viele Industrieunternehmen stärker in den Fokus rücken. Eine separate Terrorversicherung kann daher eine sinnvolle Ergänzung sein.
Eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes hilft dabei, mögliche Deckungslücken frühzeitig zu erkennen und den Versicherungsschutz an die aktuelle Risikosituation anzupassen.
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