Persönliche D&O-Versicherung im Aufwind

Aktuelle Rechtsprechung zeigt wachsende Risiken klassischer D&O‑Policen.

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 10.02.2026, 9 U 49/25) macht deutlich: Klassische Unternehmens‑D&O‑Versicherungen weisen strukturelle Schwächen auf. Das Gericht bestätigte, dass ein Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann – selbst dann, wenn gutgläubigen Organmitgliedern zuvor Schutz zugesagt wurde. Begründung: Auch diese profitieren mittelbar vom fortbestehenden Versicherungsschutz, was rechtlich unzulässig sei.

Zentrales Problem: Abhängigkeit vom Verhalten Dritter

In der Unternehmens‑D&O ist die Gesellschaft Versicherungsnehmerin. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei Antragstellung –selbst ohne Wissen einzelner Organmitglieder – können den Versicherungsschutz für alle gefährden. Hinzu kommen Risiken, auf die der Einzelne keinerlei Einfluss hat, etwa Prämienrückstände oder eine bereits ausgeschöpfte Versicherungssumme.

Das Urteil zeigt klar:
Selbst ein Anfechtungsverzicht des Versicherers bietet keinen verlässlichen Schutz.

Persönliche D&O gewinnt deutlich an Bedeutung

Vor diesem Hintergrund gewinnt die persönliche D&O‑Versicherung (Unternehmensleiterdeckung) stark an Relevanz. Hier ist die versicherte Person selbst Versicherungsnehmerin. Das bedeutet:

  • Verantwortung nur für eigene Angaben
  • Kein Risiko durch Fehlverhalten oder Versäumnisse Dritter
  • Deutlich reduzierte Anfechtungs‑ und Deckungslückenrisiken

Der Versicherungsschutz ist damit individuell, stabil und unabhängig.

Fazit:
Die aktuelle Rechtsprechung unterstreicht: Entscheidend ist nicht nur der Bedingungsumfang, sondern die Vertragsstruktur. Persönliche D&O‑Deckungen bieten Organmitgliedern einen systematischen Sicherheitsvorteil und werden angesichts wachsender Haftungsrisiken zunehmend unverzichtbar. Darüber hinaus sind ergänzende Manager-Rechtsschutzversicherungen, insbesondere der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, in Betracht zu ziehen.

Gerne erläutern wir die Unterschiede zwischen Unternehmens‑D&O und persönlicher D&O und deren Auswirkungen auf die individuelle Haftungssituation im persönlichen Gespräch.