Sicher unterwegs im Motorsport

Seit April 2024 gibt es eine neue Regelung im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), die einen gesetzlichen vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherungsschutz bei sämtlichen Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten auf hierfür abgegrenzten Gebieten mit Zugangsbeschränkungen definiert. Dies gilt für Rennen, Tests, Trainings oder Demonstrationen. Dieser Versicherungsschutz muss nicht im Rahmen einer für das jeweilige Fahrzeug individuellen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, sondern kann als sog. alternativer Versicherungsschutz mittels einer speziellen Motorsportversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung muss Schäden abdecken, die Dritten zugefügt werden, einschließlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Bei nicht abgegrenzten Gebieten ohne Zugangsbeschränkungen gilt grundsätzlich nach Straßenverkehrsrecht unverändert die Zulassungspflicht und eine damit verbundene Kfz-Pflichtversicherung.

Der Ausschluss von Motorsport in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgte prinzipiell durch die Formulierung „zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit“, unabhängig von Nutzungsbereich oder Zugangsbeschränkung. Dieser Kfz-Versicherungsausschluss wurde infolge der Pflichtversicherungsreform durch die Kfz-Versicherer regelmäßig auf den Begriff Motorsportaktivitäten geändert bzw. es wurde eine Verpflichtung aufgenommen, für Motorsportaktivitäten besonderen Versicherungsschutz zu besorgen, selbst wenn es nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit geht. Folglich gelten dann auch bisher bei der Kfz-Versicherung mitversicherte Fahrtrainings oder dergleichen mit zugelassenen Fahrzeugen nicht länger versichert.

Der Pflichtversicherungsschutz gilt dabei für Halter, Fahrer und Eigentümer des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass nicht nur derjenige, der das Fahrzeug führt, sondern auch der Eigentümer und der Halter für den Versicherungsschutz verantwortlich sind. Damit soll sichergestellt werden, dass in jedem Fall eine gültige Versicherung vorhanden ist, unabhängig davon, wer das Fahrzeug nutzt oder besitzt.

Die Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben: Für Personenschäden müssen mindestens 7,5 Millionen Euro gedeckt sein, für Sachschäden mindestens 1,3 Millionen Euro und für Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro. Diese Vorgaben sollen gewährleisten, dass Betroffene nach einem Unfall angemessen entschädigt werden.

Der Abschluss einer Motorsport-Versicherung kann nach wie vor auch von einem Veranstalter vorgenommen werden, was in der Regel für alle Beteiligten die praktikabelste und wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die Teilnehmer / Bewerber / Fahrer / Halter / Eigentümer müssen darin mitversichert gelten. Insbesondere bei offiziellen Motorsportveranstaltungen stellen die Organisatoren oft eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bereit. Dennoch ist es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren, ob der notwendige Versicherungsschutz tatsächlich besteht, auch bei Trainings oder Testfahrten.

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