
Pflichtversicherung in Griechenland & Italien
Zu Beginn diesen Jahres sind in Griechenland und Italien Gesetze für eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen für Unternehmen in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2025 ist in Griechenland das Gesetz 5116/2024 in Kraft, das Unternehmen mit bestimmtem Jahresumsatz zur Versicherung gegen Naturkatastrophen verpflichtet. Ziel ist es, Unternehmen finanziell abzusichern und staatliche Hilfen im Schadensfall überflüssig zu machen. Der Versicherungsschutz muss mindestens 70% des Wertes von Gebäuden und Vermögenswerten abdecken. Bei Verstoß drohen Geldstrafen ab 10.000 €, die sich nach 30 Tagen verdoppeln. Unternehmen ohne entsprechenden Versicherungsschutz erhalten keine staatliche Hilfe bei Katastrophen.
In Italien wurde zum 31. März 2025 ebenfalls eine Pflichtversicherung für Naturkatastrophen eingeführt (Dekret Nr. 213/2023 und Erlass Nr. 18/2025). Betroffen sind alle italienischen Unternehmen sowie internationale Unternehmen mit Vermögenswerten in Italien – mit Ausnahme der Landwirtschaft. Pflichtversichert werden müssen Gebäude, Betriebseinrichtung und Grundstücke gegen Risiken wie Erdbeben, Überschwemmungen, Überflutung und Erdrutsch.
Die konkrete Umsetzung ist noch nicht vollständig geklärt. Es fehlen verbindliche Vorgaben, so dass die Versicherungslage jedes Unternehmens individuell geprüft und ggf. angepasst werden muss.
Unternehmen ohne Versicherung riskieren Sanktionen sowie den Ausschluss von staatlicher Unterstützung. Versicherer, die kein Angebot vorlegen, können mit Strafen zwischen 100.000 € und 500.000 € belegt werden.
Fristen:
- Großunternehmen: Pflicht ab 31.03.2025, Sanktionen aber erst nach 90 Tagen
- Mittelständische Unternehmen: Pflicht ab 01.10.2025
- Kleinst- und Kleinunternehmen: Pflicht ab 01.01.2026
Die Unternehmensgrößen richten sich nach EU-Kriterien (Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme).
Auch in Deutschland hat sich der Bundesrat (auf Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Die Bundesregierung ist nun angehalten, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Allerdings beziehen sich diese Überlegungen nach aktuellem Stand ausschließlich auf private Wohngebäude und nicht auf Unternehmen.
Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie Niederlassungen in Griechenland oder Italien haben oder aber auch, wenn Sie Fragen zu Ihrem deutschen Versicherungsschutz haben.