Wer jemandem einen Schaden zufügt, muss auch dafür aufkommen. Gerade im Geschäftsleben lauern viele Gefahren, die im Ernstfall die betriebliche Existenz kosten können.
Haftpflichtversicherungen schützen ihre finanzielle Situation bei Schäden und den daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie oder ihre Mitarbeiter/innen Dritten zufügen. Schadensgrundlagen können Verhaltensfehler, Produktfehler, Umweltschäden etc. sein. Grundlage sind geltende Gesetze, insbesondere BGB, HGB oder AGB, aber vor allem Paragraph 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Da die Haftung dem Gesetz nach unbegrenzt ist, achten wir als Makler darauf, angemessene Deckungssummen für Unternehmen einzukaufen. Die Haftpflicht-Police muss zudem ständig überprüft werden, da sich Gesetze häufig ändern. Auch das übernehmen wir für Sie.
Wichtig ist zudem die Absicherung von Regressansprüchen der Berufsgenossenschaften bei schuldhaftem Handeln der Geschäftsleitung. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Managementfehler werden außerdem durch eine D&O (Directors & Officers) Vermögensschadenhaftpflicht versichert. Sprechen Sie uns an, wenn Sie diesbezüglich Bedarf haben.